Blühstreifen: Nur für summende Bienen, brummende Hummeln und flatternde Falter

So ein Blühstreifen sieht schon wirklich toll aus, wenn Klatschmohn, Kornblume, Margerite, Lupine, Kamille und Wegwarte ihr schönstes Blütenkleid auspacken. Könnte man doch direkt mal einen großen Sommerstrauß pflücken und mit nach Hause nehmen. Besser nicht!

Blühstreifen sind naturgemäß ein wahrer Blickfang und so manch einer mag meinen, dass ein Blumensträußchen to go wohl drin sein mag, aber die Blühstreifen – ob nun auf dem Dorf am Ackerrand oder in der Stadt auf Verkehrsinseln und Straßenrändern – haben eine viel wichtigere Aufgabe: Sie dienen der Biodiversität. Darunter versteht man laut Umweltbundesamt den Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt sowie die nachhaltige Nutzung der Natur.

Was ist ein Blühstreifen?

Klingt wieder nach Amtsdeutsch, soll aber nichts anderes heißen, als dass Blühstreifen dafür gedacht sind, Bestäubern wie Bienen und Hummeln sowie anderen Insekten ein breites Nahrungsangebot zu liefern. Damit verbunden sind die Blühstreifen auch für viele Vögel und kleine Wildtiere eine Nahrungsquelle und dienen zusätzlich als Schutz- und Rückzugsort.

Schon Willi von Biene Maja wusste, dass es auf der Klatschmohnwiese einfach am schönsten ist. Nicht nur im Kinderfilm, sondern auch auf Blühstreifen ist Klatschmohn häufig zu finden. © Klaus Strotmann

Wer den Blühstreifen plündert, begeht in erster Linie „Diebstahl an der Natur“, weil er den Insekten schlichtweg das Futter klaut. Das klingt nun recht platt, ist aber letztendlich so. Wer einen Blühstreifen plündert, begeht unter Umständen aber sogar echten Diebstahl und dann ist es kein Kavaliersdelikt mehr. Dieser Fall tritt ein, wenn Blumen ungefragt von landwirtschaftlichen Flächen entwendet werden – sogenannter Felddiebstahl. Also zurück zum Amtsdeutsch und zur rechtlichen Situation. agrarheute schreibt dazu, dass es sich „[…] beim unerlaubten Entwenden von Feld- und Gartenfrüchten rein juristisch um Diebstahl gemäß § 242 StGB handelt. Allerdings wird dieser Strafbestand nur noch auf Strafantrag verfolgt. Der Fall wird gerichtlich teils als Ordnungswidrigkeit, teils als Vergehen geahndet.“

Übrigens sei hier noch einmal erwähnt, dass Landwirte Blühstreifen nicht ganz uneigennützig anlegen. Zum einen gehören zu den Bewohnern des Blühstreifens auch landwirtschaftliche Nützlinge, die als biologische Schädlingsbekämpfung einen Teil des Pflanzenschutzes übernehmen. Zum anderen erhalten Landwirte Fördergelder aus nationalen Töpfen und von der EU, wenn sie Blühstreifen auf ihren Äckern anlegen.

Blühstreifen sind Lebensraum für Insekten und Blickfang für den Menschen. Meist werden sie entlang von Feldern angelegt und bestehen aus diversen Pflanzenarten. So entsteht ein Rückzugsraum für unterschiedlichste Käfer, Schwebfliegen und Falter. Idealerweise sind die Blühflächen miteinander verbunden und schaffen damit einen großen, vernetzten Lebensraum mit hoher Artenvielfalt. Selbst neben intensiv genutzten Agrarflächen entsteht auf diese Weise eine lebendige Landschaft.

Klaus Strotmann, Redakteur für Pflanzenbau und Pflanzenschutz bei agrarheute

Und was ist mit der Handstrauß-Regelung?

Der ein oder andere mag aber nun noch die Handstraußregelung im Kopf haben. Hier solltest du beachten, dass es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten ist, „[…] wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.“ Wo eine Regel herrscht, gibt es aber natürlich auch die dazugehörigen Ausnahme und die besagt: „Jeder darf […] wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.”

Na, siehste, also ein kleiner Handstrauß ist schon noch drin und darf im Park oder am Waldrand gepflückt werden, aber nicht auf landwirtschaftlichen Flächen, zumindest nicht ohne vorherige Absprache. Wenn du auf Nummer Sicher gehen möchtest, kannst du auch ausgewiesene Blumen-Selbstpflückfelder nutzen. Diese sind zwar nicht kostenlos, aber extra dafür ausgelegt, dass die Blumen geerntet werden.

Blühstreifen und Artenvielfalt: So kannst du unterstützen

Die Blühstreifen-Initiative gefällt dir? Dann kannst du Landwirte, Kommunen, Vereine und private Initiatoren mit einer Blühpatenschaft unterstützen. Eine Blühpatenschaft ist nichts anderes als eine Spende, mit der du das Anlegen von Blühflächen. Träger von Blühpatenschaften sind ganz unterschiedliche Institutionen, Unternehmen und private Organisationen. Bei den Blühpatenschaften werden entweder Teile landwirtschaftlich genutzer Flächen mit Blühstreifen versehen oder sogar ganze Flächen werden zu Blumenwiesen verwandelt und schaffen wertvollen Lebensraum für Insekten, Vögel, Wildtiere und andere teils vom Aussterben bedrohte Arten.

Bunte Farbenpracht am Acker- und Straßenrand: Blühstreifen sind nicht nur ein Blickfang, sondern Nahrungsquelle für viele Insekten.
Bunte Farbenpracht am Acker- und Straßenrand: Blühstreifen sind nicht nur ein Blickfang, sondern Nahrungsquelle für viele Insekten. © Klaus Strotmann

Hier kannst du dich zu Blühpatenschaften informieren:

Auch auf kleinstem Raum kannst du etwas für Bienen, Hummeln und Falter tun und insektenfreundliche Pflanzen auf deinem Balkon oder deiner Terrasse pflanzen.